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OLG Stuttgart, 23.02.2022 - 4 U 70/21 |
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Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 26.02.2021 - 7 O 285/20
- OLG Stuttgart, 23.02.2022 - 4 U 70/21
- BGH, 03.08.2023 - III ZR 54/22
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (81)
- OLG Brandenburg, 01.06.2021 - 2 U 13/21
Schloss Diedersdorf: Entschädigungsforderung bleibt erfolglos
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2022 - 4 U 70/21
Die Erwiderung verweist auf das Urteil des OLG Brandenburg vom 01.06.2021, 2 U 13/21, BeckRS 2021, 14869 Rn. 56. Die Regelung in § 65 IfSG belege, dass § 65 IfSG keine Ausweitung der Entschädigungsregelung für Nichtstörer intendiere.Die C.VO diene nicht dem Zweck, Regelungen bezogen auf bestimmte individualisierbare Gruppen zu treffen, das habe auch das OLG Brandenburg zutreffend entschieden (BeckRS 2021, 14869 Rn. 28).
Das OLG Brandenburg habe dies sehr anschaulich dargelegt (BeckRS 2021, 14869 Rn. 83 f.).
Hiervon nicht umfasst sind Maßnahmen, mit denen die Verbreitung einer bereits ausgebrochenen Krankheit verhindert werden soll; diesbezüglich ist § 28 IfSG die speziellere Norm (ebenso und zutreffend OLG Brandenburg BeckRS 2021, 14869 Rn. 65).
Der Senat teilt vollumfänglich die Ausführungen des OLG Brandenburg im Urteil vom 02.06.2021 BeckRS 2021, 14869 und macht diese zum Gegenstand der vorliegenden Entscheidung:.
Ergänzend ist wiederum auf das inhaltlich und in der Sache überzeugende Urteil des OLG Brandenburgs vom 01.06.2021 zu verweisen (BeckRS 2021, 14869):.
Das OLG Brandenburg hat insoweit die Rechtmäßigkeit der dortigen Verordnung festgehalten und ebenfalls auf die Subsidiarität der Parallelnorm im dortigen Gesetz abgestellt (BeckRS 2021, 14869 Rn. 54 - 58):.
Das OLG Brandenburg hat in seinem Urteil vom 01.06.2021 (2 U 13/21, BeckRS 2021, 14869 Rn. 58) dazu überzeugend und zutreffend zur entsprechenden Regelung im Polizeirecht des Landes Brandenburg wie folgt ausgeführt:.
Es kann zwar unterstellt werden, dass mit einer (hier unterstellten direkten) Betriebsschließung auch das unter dem Schutz des Art. 14 GG stehende Recht des Klägers an seinem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb betroffen gewesen wäre, weil dazu auch die Sach- und Rechtsgesamtheit des Betriebes erfasst wird und die Schließung eine Funktionsbeeinträchtigung bewirkte (vertiefend hierzu OLG Brandenburg BeckRS 2021, 14869 Rn. 62).
Der Senat folgt den Ausführungen des OLG Brandenburg BeckRS 2021, 14869 Rn. 67, 68), die uneingeschränkt auch für die CoronaVO des beklagten Landes zutreffen:.
- BGH, 14.03.2013 - III ZR 253/12
Enteignender Eingriff: Entschädigungsanspruch des Vermieters für Schäden der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2022 - 4 U 70/21
Ein Entschädigungsanspruch aus enteignendem Eingriff kommt in Betracht, wenn rechtmäßige hoheitliche Maßnahmen bei einem Betroffenen zu Nachteilen führen, die er aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen hinnehmen muss, die aber die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren übersteigen (BGHZ 197, 43 [46 Rn. 7]; BGHZ 117, 240 [252]).Der enteignende Eingriff besteht darin, dass eine an sich rechtmäßige hoheitliche Maßnahme auf eine Rechtsposition des Eigentümers einwirkt und im konkreten Fall bei einzelnen Betroffenen zu - meist atypischen und unvorhergesehenen - Nebenfolgen und Nachteilen führt, die die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren überschreiten (BGHZ 91, 20 [26 f.]; BGHZ 94, 373 [374 f.]; BGHZ 100, 335 [337]; BGHZ 102, 350 [361]; BGHZ 197, 43 [46 Rn. 7]; BGH NJW 2019, 227 Rn 26).
Dass es zumeist um atypische und unvorhergesehene Nachteile geht, ist für den Anspruch aus enteignendem Eingriff aber nicht Voraussetzung (BGHZ 197, 43 [46 Rn. 7]; BGH NJW 1986, 2423 [2424]).
Erforderlich ist vielmehr, dass sich eine besondere Gefahr verwirklicht, die bereits in der hoheitlichen Maßnahme selbst angelegt ist, so dass sich der im konkreten Fall eintretende Nachteil aus der Eigenart dieser Maßnahme ergibt (BGHZ 28, 310 [313]; BGHZ 60, 302 [310 f.]; BGHZ 100, 335 [338 f.]; BGHZ 197, 43 [46 Rn 7]).
Hier ist ein Ersatzanspruch nur dann gegeben, wenn die Einwirkungen die Sozialbindungsschwelle überschreiten, also im Verhältnis zu anderen ebenfalls betroffenen Personen eine besondere Schwere aufweisen oder im Verhältnis zu anderen nicht betroffenen Personen einen Gleichheitsverstoß bewirken (BGHZ 197, 43 [47 Rn. 8]).
Ein Sonderopfer liegt also vor, wenn die Einwirkungen die Sozialbindungsschwelle überschreiten, also im Verhältnis zu anderen ebenfalls betroffenen Personen eine besondere "Schwere" aufweisen oder im Verhältnis zu anderen nicht betroffenen Personen einen Gleichheitsverstoß bewirken (BGHZ 197, 43 [47 Rn. 8]; BGH NJW 2018, 1396 Rn 10).
Ob in diesem Sinn eine hoheitliche Maßnahme die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren überschreitet oder sich noch als Ausdruck der Sozialbindung des Eigentums begreifen lässt, kann nur aufgrund einer umfassenden Beurteilung der Umstände des Einzelfalls entschieden werden (BGHZ 197, 43 [47 Rn. 8]).
Maßgeblich ist letztlich, wo nach dem vernünftigen Urteil aller billig und gerecht Denkenden die Opfergrenze liegt beziehungsweise wo die Grenze dessen liegt, was eine Gemeinschaft, die ihre verfassungsmäßige Ordnung in einem sozialen Rechtsstaat gefunden hat, dem Einzelnen entschädigungslos zumuten kann und will (BGHZ 197, 43 [47 Rn. 8]).
- BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11
Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2022 - 4 U 70/21
Nach der aufgrund seiner systematischen Stellung im Gesetz und des Wortlauts als Generalklausel einzuordnenden § 28 Abs. 1 IfSG (vergleiche hierzu nur BVerwG BeckRS 2012, 51345 R. 24;… Johann/Gabriel in Eckart/Winkelmüller, BeckOK Infektionsschutzrecht, Stand 01.10.2021, § 28 IfSG Rn. 1, 31) in der im März 2020 geltenden und deshalb maßgeblichen (…Eckart/Kruse in Eckart/Winkelmüller, BeckOK IfSG, Stand 01.10.2021, § 56 Rn. Rn. 20a, vergleiche auch BVerwG NVwZ-RR 2005, 446) Fassung können."Notwendige" Schutzmaßnahmen sind nach dem Verständnis des Bundesverwaltungsgerichts diejenigen "Maßnahmen, die zur Verhinderung der (Weiter-)Verbreitung der Krankheit geboten sind" (BVerwG BeckRS 2012, 51345 Rn. 24).
1 (BVerwG BeckRS 2012, 51345 Rn. 25;… OVG Hamburg BeckRS 2020, 9944 Rn. 21).
Wegen der von ihnen ausgehenden Gefahr, eine übertragbare Krankheit weiterzuverbreiten, sind sie nach den allgemeinen Grundsätzen des Gefahrenabwehr- und Polizeirechts als "Störer" anzusehen (BVerwG BeckRS 2012, 51345 Rn. 25).
Gleichwohl können Schutzmaßnahmen auch gegenüber "Nichtstörern" ergriffen werden, beispielsweise um sie vor Ansteckung zu schützen (BeckRS 2012, 51345 Rn. 26;… OVG Sachsen BeckRS 2020, 9441 Rn. 19;… OVG Mecklenburg-Vorpommern BeckRS 2020, 10494 Rn. 14;… OVG Hamburg BeckRS 2020, 9944 Rn. 21;… OVG Niedersachsen BeckRS 2020, 10749 Rn. 24;… VGH Baden-Württemberg BeckRS 2020, 8653 Rn. 17;… VGH Baden-Württemberg BeckRS 2020, 8277 Rn. 22).
- VGH Baden-Württemberg, 30.04.2020 - 1 S 1101/20
Corona-Pandemie: Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 …
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2022 - 4 U 70/21
Der Begriff der "Schutzmaßnahmen" ist umfassend und eröffnet der Infektionsschutzbehörde ein möglichst breites Spektrum an geeigneten Schutzmaßnahmen, welches durch die Notwendigkeit der Maßnahme im Einzelfall begrenzt wird (VGH Baden-Württemberg BeckRS 2020, 7262 Rn. 30 - 37;… VGH München NJW 2020, 1240 [1241 Rn. 11];… OVG Münster BeckRS 2020, 5158 Rn. 48).Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 IfSG die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 IfSG genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist (VGH Baden-Württemberg BeckRS 2020, 7262 Rn. 20).
Ergänzend wird insoweit auf die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (BeckRS 2020, 7262 Rn. 33 - 37) Bezug genommen.
- BGH, 09.04.1987 - III ZR 3/86
Schadensersatzansprüche des Eigentümers eines als Beweismittel beschlagnahmten …
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2022 - 4 U 70/21
Der enteignende Eingriff besteht darin, dass eine an sich rechtmäßige hoheitliche Maßnahme auf eine Rechtsposition des Eigentümers einwirkt und im konkreten Fall bei einzelnen Betroffenen zu - meist atypischen und unvorhergesehenen - Nebenfolgen und Nachteilen führt, die die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren überschreiten (BGHZ 91, 20 [26 f.]; BGHZ 94, 373 [374 f.]; BGHZ 100, 335 [337]; BGHZ 102, 350 [361];… BGHZ 197, 43 [46 Rn. 7]; BGH NJW 2019, 227 Rn 26).Dafür genügt es nicht, dass sie deren adäquat kausale Folge sind, weil das auf die Annahme einer allgemeinen Gefährdungshaftung der öffentlichen Hand hinauslaufen würde, für die das geltende Recht keine Grundlage bietet (BGHZ 55, 229 [232 f.]; BGHZ 60, 303 [307 f., 311]; BGHZ 100, 335 [338]).
Erforderlich ist vielmehr, dass sich eine besondere Gefahr verwirklicht, die bereits in der hoheitlichen Maßnahme selbst angelegt ist, so dass sich der im konkreten Fall eintretende Nachteil aus der Eigenart dieser Maßnahme ergibt (BGHZ 28, 310 [313]; BGHZ 60, 302 [310 f.]; BGHZ 100, 335 [338 f.]; BGHZ 197, 43 [46 Rn 7]).
- BGH, 23.05.1985 - III ZR 39/84
Enteignung eines Fährbetriebes durch Inbetriebnahme einer Flußbrücke
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2022 - 4 U 70/21
Sowohl der enteignungsgleiche als auch der enteignende Eingriff setzen eine Einwirkung auf eine konkrete subjektive, von der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG umfasste Rechtsposition voraus (BGHZ 94, 373 [374 f.]).Nicht erforderlich ist, dass auf die Rechtsstellung selbst in ihrem rechtlichen Bestand eingewirkt wird; vielmehr genügen auch rein tatsächliche Einwirkungen, die die Rechte in den Grenzen der geschützten Rechtsposition faktisch beeinträchtigen (BGHZ 84, 261 [266]; BGHZ 94, 373 [374]).
Der enteignende Eingriff besteht darin, dass eine an sich rechtmäßige hoheitliche Maßnahme auf eine Rechtsposition des Eigentümers einwirkt und im konkreten Fall bei einzelnen Betroffenen zu - meist atypischen und unvorhergesehenen - Nebenfolgen und Nachteilen führt, die die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren überschreiten (BGHZ 91, 20 [26 f.]; BGHZ 94, 373 [374 f.]; BGHZ 100, 335 [337]; BGHZ 102, 350 [361];… BGHZ 197, 43 [46 Rn. 7]; BGH NJW 2019, 227 Rn 26).
- LG Stuttgart, 26.02.2021 - 7 O 285/20
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2022 - 4 U 70/21
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 26. Februar 2021 (7 O 285/20) wird zurückgewiesen.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und zu den Feststellungen des Landgerichts wird auf das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 26. Februar 2021 (7 O 285/20) Bezug genommen (Blatt 212 - 230; § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO).
Das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 26. Februar 2021 - 7 O 285/20 - wird abgeändert: Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 8.326,48 ? nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30. Mai 2020 zu zahlen.
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21
Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2022 - 4 U 70/21
Ergänzend verweist der Senat auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.11.2021 (1 BvR 781/21 u.a.), der u.a. ausführt, dass es sich um eine gefährliche übertragbare Krankheit handelt (…Rn. 126), für die Maßnahmen der Grundsatz Verhältnismäßigkeit gewahrt war (…Rn. 166 - 234).Ergänzend verweist der Senat weiter auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.11.2021 (1 BvR 781/21 u.a.), der u.a. ausführt, dass es sich um eine gefährliche übertragbare Krankheit handelt (…Rn. 126), für die Maßnahmen der Grundsatz Verhältnismäßigkeit gewahrt war (…Rn. 166 - 234), die dortigen Ausführungen werden zum Gegenstand der vorliegenden Entscheidung gemacht.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2020 - 13 B 557/20
Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen bis auf Weiteres rechtmäßig
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2022 - 4 U 70/21
Hieraus folgt, dass auf Grundlage von § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG sämtliche Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen beschränkt oder verboten werden können, bei denen mehr als zwei Personen zusammenkommen (OVG Münster BeckRS 2020, 9803 Rn. 26;… Hessischer VGH BeckRS 2020, 5639 Rn. 25: "Ansammlung ist - im Gegensatz zu einer Versammlung, die durch eine gemeinsame Zweckverfolgung gekennzeichnet ist - das bloße Zusammentreffen von zumindest zwei Personen aus einem äußeren Anlass heraus wie etwa bei Schaulustigen bei einem Autounfall oder Wartenden an einer Ampel, bei denen die je individuelle, wenn auch u.U. gleichgerichtete Zweckverfolgung nicht zu einem gemeinsamen Anliegen wird").Letztlich kann die genaue Definition der Gruppengröße dahinstehen, da Schutzmaßnahmen im Zweifel auch auf die Generalklausel in § 28 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 IfSG gestützt werden können (dazu OVG NRW BeckRS 2020, 9803 Rn. 26;… OVG Niedersachsen BeckRS 2020, 12899 Rn. 43).
- BGH, 20.02.1992 - III ZR 188/90
Amtshaftung wegen Überschreitung der Zuständigkeit bei Absperrung eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2022 - 4 U 70/21
Ein Entschädigungsanspruch aus enteignendem Eingriff kommt in Betracht, wenn rechtmäßige hoheitliche Maßnahmen bei einem Betroffenen zu Nachteilen führen, die er aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen hinnehmen muss, die aber die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren übersteigen (…BGHZ 197, 43 [46 Rn. 7]; BGHZ 117, 240 [252]).Ein Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff setzt voraus, dass rechtswidrig in eine durch Art. 14 GG geschützte Rechtsposition von hoher Hand unmittelbar eingegriffen wird, die hoheitliche Maßnahme also unmittelbar eine Beeinträchtigung des Eigentums herbeiführt, und dem Berechtigten dadurch ein besonderes, anderen nicht zugemutetes Opfer für die Allgemeinheit auferlegt wird (BGHZ 125, 258 [264]; BGHZ 117, 240 [252]; BGHZ 111, 348 [355]).
- OVG Hamburg, 20.05.2020 - 5 Bs 77/20
Eilantrag gegen die Schließung von Fitness- und Sportstudios in zweiter Instanz …
- BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52
Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts
- BGH, 07.07.1988 - III ZR 198/87
Haftung für schädigende Auswirkungen des Investitionshilfegesetzes
- BGH, 11.03.1993 - III ZR 110/92
Ansprüche von Milcherzeugern wegen verfassungswidriger Verordnung
- VGH Bayern, 16.07.2020 - 20 NE 20.1500
Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen nach dem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - 13 B 1422/20
Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen Klimacamp - Erfassung personenbezogener …
- VGH Hessen, 14.04.2020 - 2 B 985/20
Versammlung in Gießen zum Thema "Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen - …
- OVG Thüringen, 10.04.2020 - 3 EN 248/20
Corona- Pandemie: Generelles Versammlungsverbot noch gerechtfertigt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - 15 B 1421/20
Versammlung Protestcamp Verlegung des Versammlungsorts Landschaftsschutzgebiet …
- BGH, 20.10.2016 - III ZR 278/15
Mögliche Amtshaftungsansprüche von Eltern wegen nicht rechtzeitig zur Verfügung …
- BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11
Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - 13 B 398/20
Eilantrag gegen die Schließung von Einzelhandelsgeschäften erfolglos
- VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20
Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des …
- VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632
Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete …
- BVerfG, 23.10.2013 - 1 BvR 1842/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen den Anspruch auf Vergütungsanpassung im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2020 - 13 B 440/20
Fitnessstudios bleiben in Nordrhein-Westfalen weiterhin geschlossen
- BGH, 10.12.1987 - III ZR 220/86
Haftung der öffentlichen Hand für Waldschäden
- BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07
Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den …
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2020 - 11 S 14.20
Infektionsschutzrecht: Zulässige Regelung des Besuchsrechts in Pflegewohnheimen …
- BGH, 26.01.1989 - III ZR 194/87
Haftung wegen Nichtberücksichtigung von Altlasten bei Bauleitplanung
- BGH, 24.10.1996 - III ZR 127/91
Amtshaftung der Bundesrepublik Deutschland für legislatives Unterlassen
- OVG Sachsen, 07.04.2020 - 3 B 111/20
Coronavirus; Immunität; Umfeld des Wohnbereichs; Verhältnismäßigkeit; …
- VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 CS 20.611
Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels wegen Corona-Virus (Covid-19)
- BGH, 16.04.2015 - III ZR 333/13
Keine Schadensersatzansprüche wegen der Untersagung der Sportwettenvermittlung
- BGH, 29.03.1984 - III ZR 11/83
Umfang der Entschädigung für übermäßige Geruchsbelästigungen durch eine …
- BGH, 14.12.2017 - III ZR 48/17
Entschädigungsanspruch wegen öffentlich-rechtlicher Aufopferung: Versäumen eines …
- OVG Niedersachsen, 03.02.2011 - 13 LC 198/08
Anknüpfen an den Immunstatus eines Schülers zur Begründung eines …
- BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97
Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum …
- OVG Bremen, 09.04.2020 - 1 B 97/20
Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom …
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2020 - 11 S 25.20
Coronabedingtes Vermietungsverbot für Ferienhäuser und Ferienwohnungen in …
- BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95
Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine …
- VGH Baden-Württemberg, 07.05.2020 - 1 S 1244/20
Frage, ob die Untersagung des Betriebs zu einem Entschädigungsanspruch nach § 56 …
- BGH, 10.02.2005 - III ZR 330/04
Keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland für die Krankenhausbehandlungskosten …
- BGH, 10.03.1994 - III ZR 9/93
Schadensersatz für rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage
- OVG Niedersachsen, 29.05.2020 - 13 MN 185/20
Bordell; Corona-Virus; Infektionsgefahr; Prostitution; Prostitutionsstätte; …
- BGH, 18.10.2012 - III ZR 196/11
Keine Staatshaftungsansprüche für Sportwettenanbieter wegen Europarechtsverstoß
- BGH, 12.03.1987 - III ZR 216/85
Enteignungsgleicher Eingriff durch Vollzug eines verfassungswidrigen Gesetzes
- OVG Niedersachsen, 11.06.2020 - 13 MN 192/20
Ansammlungsverbot; Corona; Kontaktbeschränkung; Normenkontrolleilantrag; …
- BGH, 29.03.1971 - III ZR 110/68
Untätigbleiben des Gesetzgebers als Enteignung
- BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92
Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß …
- BGH, 09.10.2003 - III ZR 342/02
Ausscheiden des Staatshaftungsanspruchs wegen anderweitiger Ersatzmöglichkeiten; …
- BGH, 13.09.2018 - III ZR 339/17
Anspruch eines von einem rechtmäßigen Sicherungsarrest nach der …
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.2020 - 1 S 1216/20
Untersagung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen in Zeiten der …
- BGH, 08.01.2004 - III ZR 39/03
Amtshaftung eines Notars; Gebrauch eines Rechtsmittels
- BGH, 14.04.2011 - III ZR 30/10
Bergfreie Bodenschätze
- BGH, 25.01.1971 - III ZR 208/68
Wasserrohrbruch - Enteignungsgleicher Eingriff, Unmittelbarkeit, § 836 BGB; …
- BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67
Maßnahmen der Gefahrenabwehr
- BGH, 14.06.1982 - III ZR 175/80
Entschädigung einer Jagdgenossenschaft bei Durchschneidung eines Jagdbezirks …
- BGH, 16.01.1986 - III ZR 77/84
Abwendung des Schadens durch Einlegung eines Rechtsbehelfs; Voraussichtliche …
- BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 15.04
Tierseuchenrecht; gemeiner Wert eines Tieres; gemeiner Wert eines Tieres auch …
- BGH, 03.07.1997 - III ZR 208/96
Entschädigung für grundloses Töten von Vieh wegen nicht bestätigtem …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2020 - 2 KM 384/20
Coronaverordnung: Eilantrag gegen Maskenpflicht abgelehnt
- VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 913/20
Untersagung des Betriebs eines Fitnessstudios in Zeiten der Corona-Pandemie wird …
- BGH, 20.03.1961 - III ZR 9/60
Dienstunfall eines Beamten
- OLG Karlsruhe, 05.08.2004 - 12 U 218/04
Wildschaden: Feldmäßiger Spargelanbau in der nordbadischen Rheinebene; …
- VGH Baden-Württemberg, 13.05.2020 - 1 S 1281/20
Verbot des Präsenzbetriebs von Nachhilfeeinrichtungen durch CoronaVO …
- OVG Thüringen, 28.05.2020 - 3 EN 359/20
Coronaverordnung: Golfhotel für bis zu 180 Gäste - Schwimmbad und Sauna bleiben …
- BGH, 30.05.1983 - III ZR 195/81
Entschädigung für grenzüberschreitende Immissionen
- BGH, 30.01.1986 - III ZR 34/85
Entschädigung von Anwohnern - Militärflughäfen - Lärmbeeinträchtigungen
- BGH, 23.10.1975 - III ZR 97/73
Wehrdienst eines nicht Dienstfähigen
- BGH, 01.03.1971 - III ZR 29/68
Entschädigung für erregerbehaftete Waren
- VGH Bayern, 26.05.2020 - 20 NE 20.1067
SARS-CoV-2 - Überprüfung des allgemeinen Abstandsgebots, der Kontaktbeschränkung …
- VGH Bayern, 07.05.2020 - 20 NE 20.971
Erfolgloser Eilantrag gegen Mund-Nasen-Bedeckungspflicht wegen der …
- BGH, 22.02.1973 - III ZR 162/70
Aufopferungsanspruch aus haftbedingtem Gesundheitsschaden
- VG Berlin, 18.06.2020 - 14 L 167.20
Betrieb einer Tanzschule und die Hygieneanforderungen
- OVG Sachsen, 11.05.2020 - 3 B 173/20
Corona-Schutz-Verordnung; Ansammlung; Mittagessen; berufliche Zusammenkünfte; …
- BGH, 10.11.1958 - III ZR 118/57
Traktorunfall bei Heranziehung zu Spanndiensten
- RG, 28.09.1921 - I 46/21
Entschädigungspflicht des Reichs bei Patentbenutzung
- BGH, 17.11.2009 - XI ZR 36/09
Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde; Zulässigkeit …
- BGH, 21.01.2010 - IX ZR 65/09
Insolvenzeröffnungsverfahren: Einziehung einer zur Sicherheit abgetretenen …
- BGH, 04.12.2014 - III ZR 61/14
Wildschadensersatzanspruch für Schäden an sog. Erstaufforstungen bei …
- VG Düsseldorf, 29.01.2024 - 29 K 910/22
Keine Corona-Entschädigung für Ordensschwester
vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Februar 2023 - 4 U 70/21 -, juris Rn. 69 f.; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 5. November 2021 - I-11 U 44/21 -, juris Rn. 17: "Auch bei der Einführung des IfSG wurde mit den Regelungen in §§ 56 und 65 IfSG eine den §§ 49 und 57 BSeuchG ähnliche punktuelle Entschädigungsregelung zugunsten eines begrenzten Personenkreises beibehalten." (Unterstreichung durch den Einzelrichter); vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2022 - 3 B 29/21 -, juris Rn. 17.